Wort davor: Marktpreiszettel
Marktprivileg
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
das Recht, einen Markt (I) oder (V) einzurichten; meton. die Urkunde darüber.
sprachliche Erläuterung:
Grdw. häufig noch lat. dekliniert.
vgl.
Marktfreiheit (I).
- Belegtext:
ihre uhralte ... marktprivilegia ... bei obrigkaits handen ... verbliben
Datierung: 1618
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XIII 440
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
in ansehung der dem heil. röm. reich geleisteten getreuen dienste, ew. ch. d. erbstadt Leipzig mit einem ... markt- niederlags- und stapel-privilegio begnadet
Datierung: 1659
Fundstelle: Hasse,LeipzMesse 17
- Belegtext:
haben ... landesherren ... das recht ... zunft-, stadt-, marktprivilegien zu erteilen
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 81
Wort danach: Marktprotokoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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