(Marktpfand)
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
hier Bezeichnung von Grundstücken, die durch gerichtliche Pfändung und Veräußerung erworben werden und daher dem auf dem Markt (I)
geltenden Vertrauensschutz des Käufers unterliegen.
Wort danach: Marktpfarre
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