Wort davor: Marktpfahl

(Marktpfand)
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: hier Bezeichnung von Grundstücken, die durch gerichtliche Pfändung und Veräußerung erworben werden und daher dem auf dem Markt (I) geltenden Vertrauensschutz des Käufers unterliegen.

Wort danach: Marktpfarre

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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