Wort davor: Marktmühle

Marktmünze
Wortklasse: Femininum
Erklärung: auf einem Markt (I) geltende, übliche Währung.

Wort danach: Marktmusikant

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten