Wort davor: marktläufig

(Marktleibe)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Vermögen, das nach dem Recht eines Marktortes vererbt wird.
vgl. Leibe.

Wort danach: Märktlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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