Wort davor: marktkaufgäbig

Marktkind
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: in die Leibeigenschaft hineingeborener Untertan einer Marktherrschaft.
Wortbildungshinweis: zu Markt (V).

Wort danach: Marktkirche

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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