Wort davor: Marktglöckchen

Marktglocke
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Glocke (B II 7 a).
sprachliche Erläuterung: auch Markts-.

Marktglocke (I)
Erklärung: als akustisches Marktzeichen (I) (Syn.), das Beginn, Ende und unter Umständen die verschiedenen Handelszeiten eines Marktes (I) anzeigt.

Marktglocke (II)
Erklärung: als Alarmsignal.

Wort danach: Marktgraben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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