Wort davor: Marktglöckchen
Marktglocke
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Glocke (B II 7 a).
sprachliche Erläuterung:
auch Markts-.
Marktglocke (I)
Erklärung:
als akustisches Marktzeichen (I) (Syn.), das Beginn, Ende und unter Umständen die verschiedenen Handelszeiten
eines Marktes (I) anzeigt.
- Belegtext:
das niemant enkainerlayg aessigs guotz an dem zinstag und marktag kovffen sol, e das man die marktgloggen ... gelu'tet
Datierung: 1399
Fundstelle: FeldkirchStR. 153
- Belegtext:
zowie opten weec-marct-dach voortluyden vande marct-cloc ... ter marcte eenige boter, caze, hoenderen of eyeren vercofte, verbeurde xx. stuvers
Fundstelle: LeidenK. 1583 Art. 80
- Belegtext:
sollen diese verschiedene zeiten des einkaufens entweder durch das laeuten der markt-glocke ... oder aber durch eine ausgesteckte doppelte markt-fahne ... bekannt gemachet werden
Datierung: 1773
Fundstelle: NCCPruss. V 2 Sp. 134
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
das man dy marcktglocke luten zal des somers zcu sechsen, des herbistes czu sebin und des wynters czu achten
Fundstelle: Toeppen,ElbingAnt. 201 Anm. 2
Marktglocke (II)
Erklärung:
als Alarmsignal.
- Belegtext:
[will sich der Straftäter der Verhaftung entgegensetzen,] so mag mann die buerger mit lautung der marck-glocken ... darzu heischen, demselben verbrecher zur buße zu bringen
Datierung: 1658
Fundstelle: GeraStR. 160
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Wort danach: Marktgraben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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