Wort davor: Marktgerichtsuntertan
Marktgerichtsverwahrung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
durch ein Marktgericht (I) angeordnete vorläufige Haft.
- Belegtext:
denselben dätter alsobalt nach der datt drei tage in ihre marktgrichtsverwahrung nemben und dan den dritten tag deren mehrer marktsoberkeiten alß lantgerichtsherrn auß des markts
burkfridt biß an das gewöhnliche orth ... antworten lassen
Datierung: Ende 17.Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 761
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Marktgeselle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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