Wort davor: Marktgerichtsherr

Marktgerichtslade
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Lade (I 2) für Einnahmen aus einem Marktgericht (I).
bedeutungsverwandt: Gerichtslade, Marktbüchse, Marktbürgerlade, Marktslade.

Wort danach: Marktgerichtsobrigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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