Wort davor: Marktgerichtsbesitzer

Marktgerichtsdiener
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Gehilfe des Marktgerichts (I), 1Büttel (I).

Wort danach: Marktgerichtsfertigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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