Wort davor: Marktgerecht

Marktgerechtigkeit
Wortklasse: Femininum

Marktgerechtigkeit (I)
Erklärung: wie Marktrecht (I); die Marktgerechtigkeit rügen 'das Marktrecht (I) bekanntgeben'.
vgl. Marktfreiheit (I).

Marktgerechtigkeit (II)
Erklärung: das Recht einer Person, auf einem Markt (I) Handel zu treiben.
Marktgerechtigkeit (III)
Erklärung: Bürgerrecht eines Marktorts.
Marktgerechtigkeit (IV)
Erklärung: wie Marktgeld (I).

Wort danach: Marktgerechtsame

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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