Wort davor: Marktgeldfreiheit

Marktgeleit
Wortklasse: Neutrum

Marktgeleit (I)
Erklärung: Schutzzusage für Marktbesucher auf dem Markt (I), auch in seiner Umgebung; durch die funktionelle Identität vermischt sich das Marktgeleit (I) mit dem Marktfrieden.
Wortbildungshinweis: zu Geleit (I 2).

Marktgeleit (II)
Erklärung: das Recht auf das Marktgeleit (I).

Wort danach: Marktgeleitbruch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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