Wort davor: Marktfuhrenreglement
Marktführer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wer, oft obrigkeitlich beauftragt, Waren zum Markt (I) bringt.
- Belegtext:
das hinfüro eynicher wein, der zu verkawffen her gen marckt pracht würdet, weder durch die geschworen anstecher, marcktfürer oder yemant anndern ... nyt angestochen, verfaylst oder verkawfft werden soll
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 243
[weitere Angaben: ebd. 245 und 247]
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- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: UnbekBayern 130
- Datierung: 1701
Fundstelle: CAustr. III 434
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: marktgäbe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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