Wort davor: Marktfuhrenreglement

Marktführer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wer, oft obrigkeitlich beauftragt, Waren zum Markt (I) bringt.

Wort danach: marktgäbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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