Marktfuhre
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
die Fahrt zu einem Markt (I), teilweise als Frondienst; in Eferding als Vorrecht der Schiffmeister, während
des Linzer Marktes Waren mit ihren Schiffen zu transportieren.
vgl.
Marktferge.
Wort danach: Marktfuhrenreglement
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten