Wort davor: marktfrei

Marktfreiheit, Marktsfreiheit
Wortklasse: Femininum
vgl. Jahrmarktsfreiheit, Jubelmarktsfreiheit.

Marktfreiheit (I)
Erklärung: Marktprivileg, Befugnis, einen Markt (I) einzurichten, zu betreiben und Abgaben zu erheben; auch die damit verliehene oder daraus entstandene Rechtsordnung eines Marktorts; offen zu Bed. III.
Wortbildungshinweis: zu 2Freiheit (I 3), Markt (V).

Marktfreiheit (II)
Erklärung: die während der Dauer eines Marktes (I) geltenden, den freien Handel schützenden Gesetze, auch der Marktfriede; offen zu Bed. (IV).
Marktfreiheit (III)
Erklärung: der räumliche Geltungsbereich der Marktfreiheit (I).
vgl. Marktgebiet (I).
Marktfreiheit (IV)
Erklärung: der zeitliche Geltungsbereich der Marktfreiheit (I).
Marktfreiheit (V)
Erklärung: das die Dauer der Marktfreiheit (I) anzeigende Marktzeichen (I).

Wort danach: Marktfreiheitbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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