Wort davor: marktfrei
Marktfreiheit, Marktsfreiheit
Wortklasse: Femininum
vgl.
Jahrmarktsfreiheit,
Jubelmarktsfreiheit.
Marktfreiheit (I)
Erklärung:
Marktprivileg, Befugnis, einen Markt (I) einzurichten,
zu betreiben und Abgaben zu erheben; auch die damit verliehene oder daraus entstandene Rechtsordnung eines Marktorts; offen zu Bed. III.
Wortbildungshinweis: zu
2Freiheit (I 3),
Markt (V).
Marktfreiheit (II)
Erklärung:
die während der Dauer eines Marktes (I) geltenden, den freien Handel schützenden Gesetze, auch der Marktfriede;
offen zu Bed. (IV).
- Belegtext:
[das Unrecht geschah] uf dem Rinstraume binnen marks fryheit
Datierung: 1490
Fundstelle: BreckerfeldUB. II 199
- Belegtext:
sie [Ratsherren] sollen ... die freihe merth ussrufen ... und eines iglichen marktfreiheit hanthaben
Datierung: 1548
Fundstelle: AnnNassau 57 (1937) 192
- Datierung: 1556
Region/Autor/Textsorte:
Rheinland
Fundstelle: GrW. I 648
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1582
Fundstelle: CoutAnvers II 376
Volltext
- digitalisiert im Rahmen von "Recht uit de Lage Landen"
- Belegtext:
J.Z. ... hatt mitt verzeihung der margkfreiheitt kunfftigen michaelimargk in der zahlwochen zuebezahlen angelobett
Datierung: 1607
Fundstelle: ArchGDBuchh. 13 (1890) 175 Anm. 39
- Belegtext:
die marktfreyheit gehet acht tage vor dem markt an, und währet acht tage nach dem markt
Datierung: 1670
Region/Autor/Textsorte:
Westerwald
Fundstelle: GrW. I 638
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1686/1785
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. IV 121
- Datierung: 1730
Fundstelle: Wuttke,Städteb. Anh. 22
- Datierung: 1736
Fundstelle: Hasse,LeipzMesse 7
- Belegtext:
die marckt-freyheit geniessen alle und iede wechsel, sie moegen von kauffleuten, oder andern ausgestellet seyn
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. II 386
- Belegtext:
[da] die marckt-freyheit ... zu dem ende eingefuehret ist, daß durch gerichtliche händel einem in seinem gewerbe, keine hinderungen erwachsen sollen
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. II 387
- Datierung: 1746
Fundstelle: Stern,PreußJuden III 2 S. 831
- Datierung: 1783
Fundstelle: NCCPruss. VII 2015
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
es wurde ... die marktfreyheit dahin bestaetiget, daß auf maerkten niemand wegen einer auser dem markt contrahirten schuld angegriffen werden soll
Datierung: 1803
Fundstelle: WeistNassau II 330
- Datierung: 1817
Fundstelle: Klüber,ÖffRecht 535
Volltext und Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
Marktfreiheit (III)
Erklärung:
der räumliche Geltungsbereich der Marktfreiheit (I).
vgl.
Marktgebiet (I).
- Datierung: 1650
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 28 Anm u. 29 Anm.
Marktfreiheit (IV)
Erklärung:
der zeitliche Geltungsbereich der Marktfreiheit (I).
Marktfreiheit (V)
Erklärung:
das die Dauer der Marktfreiheit (I) anzeigende Marktzeichen (I).
Wort danach: Marktfreiheitbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten