Wort davor: Marktfierant
Marktfleck, Marktflecken
Wortklasse: Maskulinum, stark flektiert auch Neutrum
Erklärung:
Siedlung mit Marktrecht (I), jedoch ohne volles Stadtrecht, tw. im Übergang zur Stadt im Rechtssinn.
Wortbildungshinweis: zu
Flecken,
Markt (V).
- Belegtext:
oppidum - mertflecke
Datierung: 1414
Fundstelle: LibOrdRerum II 37
- Belegtext:
das martflegk G.
Datierung: 1496
Fundstelle: ArnstadtUB. 422
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- Belegtext:
so zcollet man ouch in denn stethenn unndt martflecken dorch des marthes willin, der iedermanne frey zu kouffenn unnd zu vorkouffen ist
Datierung: 1503/04
Fundstelle: PurgoldtRb. III 14
- Datierung: 1600
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 790
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
dießer ... markfleck S. ... da es eine statt gewesen
Datierung: 1623/48
Fundstelle: SchriesheimW. 258
[weitere Angaben: ebd. 260]
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
staedtl oder mark fleck
Datierung: 1695
Fundstelle: AbrahSCl.,Judas IV 228
- Belegtext:
ritterguths- und marktflecken M.
Datierung: 1708
Fundstelle: BadHeimat 49 (1969) 103
- Belegtext:
marck-recht. koente wol von einem marck-fleck gesagt werden, daß er die gerechtigkeit [hat], des jahres einen oder ein paar maerckte zuhalten
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 263
- Belegtext:
die groessere doerffer darinn die mehrere einwohner ... sind, bekommen gewohnlich den namen der flecken, oder ... marckt-flecken, und haben zwahr das meiste mit denen doerfferen
gemein, ... jedoch kommen selbige in einigen stucken denen staedten naeher
Datierung: 1727
Fundstelle: Leu,EidgR. I 601
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- in Google Books
- Belegtext:
[fremde Händler dürfen ihre Waren] weder in staedten, noch marckt-flecken laenger feil haben, als die marckt-gerechtsame ausweiset
Datierung: 1728
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIV 37
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
marck, marckt oder marckflecken, ist ein offener ort, der zwar das stadt-recht hat, doch aber nicht in mauern eingeschlossen ist; uebrigens aber eigene halß-gerichte, stock und
galgen, ingleichen die gerechtigkeit hat, jahr und wochen-marck zu halten, und seine aecker mit einer kleinen mauer zu beschliessen
Datierung: 1739
Fundstelle: Zedler XIX 1255
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1752
Fundstelle: Sattler,Würt. 247
- Belegtext:
[ein Dorf] bekoemmt den namen eines marktes, marktfleckens, oder fleckens, wenn es mit der gerechtigkeit versehen, daß darinnen jaehrlich zu gewissen zeiten maerkte gehalten werden
Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. I 524
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- Datierung: 1759
Fundstelle: KirchheimW. 228
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
so genannte ... marktflecken, als mitteldinge zwischen staedten und doerfern
Datierung: 1777
Fundstelle: Pütter,BeitrStaatsR. I 131
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- digitalisiert von der UB Bielefeld
- Datierung: 1832
Fundstelle: OACannstatt 55
Wort danach: Marktfleckenrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten