Wort davor: Marktferien

(marktfertig)
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: bereit, sich zum Markt (I) zu begeben, womit der Schutz durch den Marktfrieden und das Marktgeleit bereits einsetzt.
vgl. Marktgerichtsfertigung.

Wort danach: Marktfertigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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