Wort davor: Marktfahrende

Marktfahrer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: den städtischen Markt (I) beliefernder auswärtiger Händler oder Gewerbetreibender, Kauffahrer (II), Marktzieher.

Wort danach: Marktfähring

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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