Wort davor: Markteinkauf

Markteinnehmer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Beamter, der Abgaben der Märkte (V) verwaltet.

Wort danach: Markteinrichtung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten