Wort davor: Marktbude

Marktbürger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: mit dem Bürgerrecht (II) ausgestattetes Vollmitglied eines Marktorts.
vgl. Marktbürgersleute, Marktgeselle.
Wortbildungshinweis: zu Markt (V).

Wort danach: Marktbürgerlade

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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