Marktbürger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
mit dem Bürgerrecht (II) ausgestattetes Vollmitglied eines Marktorts.
vgl.
Marktbürgersleute,
Marktgeselle.
Wortbildungshinweis: zu
Markt (V).
Wort danach: Marktbürgerlade
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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