Wort davor: Marktbrunnen
Marktbuch
Wortklasse: Neutrum
Marktbuch (I)
Erklärung:
amtliches Verzeichnis der Rechtsvorgänge und -vorschriften in einem Markt (V); offen zu II.
vgl.
Dorfbuch,
Fleckenbuch,
Marktregister (I),
Stadtbuch.
Marktbuch (II)
Erklärung:
Verzeichnis von Rechtsvorgängen während eines Marktes (I) sowie der Marktgefälle
und unter Umständen der Marktordnung.
- Datierung: 1675
Region/Autor/Textsorte:
Witten-Stadt
Fundstelle: WestfKdm. 30 S. 11
- Belegtext:
marck-buch ist des ... marck-ambts protocoll, worein sie nicht nur die vorkommenen streitigen sachen, sondern auch den tax des getreides ... einzeichnen
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 263
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. III 214
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
von dem magistrate haengt das ... marktamt ab, das aus dem marktmeister und denen marktherren besteht ... es traegt aufsicht ueber wechselsachen, rechtes maaß und gewicht, ueber die aechtheit und
guete der waaren und des getraenkes ... und entscheidet zugleich handelsstreitigkeiten, worueber es besondere marktbuecher haelt
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. I 600
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
das protocoll, welches sie [marktherren] fuehren, und worin die taxe des getraides, des brodts und fleisches verzeichnet wird, heißt marktbuch
Datierung: 1802
Fundstelle: RepRecht X 161
Marktbuch (III)
- Belegtext:
marktbuch, oder meßbuch ... ist unter handelsleuten ein besonderes buch, worinn alle in der maerkten ... eingenommene und ausgezahlte parthiden eingeschrieben werden
Datierung: 1754
Fundstelle: Ludovici,KfmLex.1 III 1841
Wort danach: Marktbüchlein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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