Wort davor: Marktbrunnen

Marktbuch
Wortklasse: Neutrum

Marktbuch (I)
Erklärung: amtliches Verzeichnis der Rechtsvorgänge und -vorschriften in einem Markt (V); offen zu II.
vgl. Dorfbuch, Fleckenbuch, Marktregister (I), Stadtbuch.

Marktbuch (II)
Erklärung: Verzeichnis von Rechtsvorgängen während eines Marktes (I) sowie der Marktgefälle und unter Umständen der Marktordnung.
Marktbuch (III)

Wort danach: Marktbüchlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten