Belegtext:
all marktabend von mittem tag und den marktag darnach ... so soll man keinem gesessen burger nichtz schetzen, und mag ein yglicher schenken und vail haben als ein ander gast Datierung: 1400
Region/Autor/Textsorte:
Mittelfranken
Fundstelle:ZRG.2 Germ. 15 (1894) 171
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Belegtext:
[daß] ir [heffner] keiner kein hefen ... uf die jarmerckt, mercktabendt und mercktweltzentag ... furkeufen sollen Datierung: 1554
Fundstelle:Dinklage,Münnerstadt 231