Wort davor: Markschuld

Markschultheiß
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: der für richterliche und administrative Aufgaben in einer 1Mark (I 1) zuständige Beamte.

Wort danach: Markschutze

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten