Wort davor: Markscheidegebühr

markscheiden
Wortklasse: Verb, auch substantivierter Infinitiv

markscheiden (I)
Erklärung: im Bergrecht: Schächte, Gänge, Grubenfelder für ihre rechtlichen Zuordnung vermessen.

markscheiden (II)
Erklärung: im Bergrecht von Grubenfeldern: angrenzen, nebeneinander liegen.

Wort danach: Markscheidengerät

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten