Wort davor: Markscheidegebühr
markscheiden
Wortklasse: Verb, auch substantivierter Infinitiv
markscheiden (I)
Erklärung:
im Bergrecht: Schächte, Gänge, Grubenfelder für ihre rechtlichen Zuordnung vermessen.
markscheiden (II)
Erklärung:
im Bergrecht von Grubenfeldern: angrenzen, nebeneinander liegen.
- Belegtext:
bei denen naechstzusammen liegenden und mit einander markscheidenden zechen
Datierung: 1772
Fundstelle: HalberstProvR. 303
- Belegtext:
wenn zechen mit einander markscheiden
Datierung: 1772
Fundstelle: HalberstProvR. 359
Wort danach: Markscheidengerät
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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