Wort davor: Markschädiger

Markschaft
Wortklasse: Femininum

Markschaft (I)
Erklärung: die Oberherrschaft in einer 1Mark (I 1).

Markschaft (II)
Erklärung: im Bergrecht die Begrenzung von beziehungsweise die Grenzlinie zwischen übereinander liegenden Grubenfeldern.
vgl. Markscheide (II).
Sachhinweis: Veith,Bergwb. 334.

Wort danach: Markschaftstempel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten