Wort davor: Markricht
Markrichter, Markenrichter
Wortklasse: Maskulinum
Markrichter (I)
Erklärung:
Vorsitzender des Märkerdings, Holzgraf, Holzrichter,
Märkermeister.
Markrichter (II)
Erklärung:
Richter in einer 1Mark (IV).
- Belegtext:
marggrauen waren marckrichter, denen die grentzen oder marcken des roem. reichs in bewarung befohlen wurden, das sie dieselbige in acht nemen, vnd fur einfall frembder voelcker
... schuetzen ... auch darinnen recht vnd gerichte hegen ... solten
Datierung: 1591
Fundstelle: Spangenb.,Adelsp. I 310r
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Wort danach: Markrolle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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