Wort davor: markmarkgleich
Markmeister
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Amtsperson.
bedeutungsverwandt:
Märkermeister.
Markmeister (I)
Erklärung:
oberster Beamter einer Markgenossenschaft, der für die ordnungsgemäße Nutzung der 1Mark (I 1) mit allen ordnungspolizeilichen und
schiedsrichterlichen Funktionen zuständig ist.
- Belegtext:
die schöffen ... sollen kiesen zween markmeister, einen in der burkg, den andern in der stadt G., und sollen ... die markher, die dann gegenwärtig sind, zu hauf gehen, und auch
zween markmeister wehlen ... die sie dünken der mark nutz ... sein vorzustehen
Datierung: 1354
Region/Autor/Textsorte:
Wetterau
Fundstelle: GrW. III 411
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- Belegtext:
ist die bestellung, das man alle zwei jahr einen markmeister zu L. soll habn und zu R. ein ein jahr
Datierung: 2. Hälfte 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Wetterau
Fundstelle: GrW. V 275
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- Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Wetterau
Fundstelle: GrW. III 307
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- Belegtext:
sollen von einem ieden ... ort ... zwen markmeister ernant ... werden
Datierung: 1580
Region/Autor/Textsorte:
Oberelsaß
Fundstelle: GrW. III 361
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- Datierung: 1663
Region/Autor/Textsorte:
Wetterau
Fundstelle: GrW. III 277
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- Belegtext:
sollen vier markmeister bestellet werden, die ... denen besichtigungen undt benöthigten markungen beywoh[n]en, steine heben und neue einsetzen
Datierung: 1698
Fundstelle: ErmreuthGemO. p. 87
- Datierung: 1740
Fundstelle: Cramer,Neb. III 139
- Belegtext:
sollen marckmeistere, schaeffen und foerster ... zusammen kommen, und von denen marckmeistern die fuergegangene frevel ... annotirt werden
Datierung: 1742
Fundstelle: Moser,ForstArch. II 236
Markmeister (II)
Erklärung:
im städtischen Bereich Mitglied des Rats, das für Sicherheit und Ordnung im Gemeinwesen zuständig ist.
vgl.
Marktmeister.
- Belegtext:
her Ghert van Bremen unde her Hinric de Rode de waren marckmestere
Datierung: 1298
Fundstelle: LübChr. II 302
- Belegtext:
der stadt amptlüde ... alse margmeister, zcolner, wachmeister, burmeister, der beckermeister
Datierung: 1. Hälfte 15. Jh.
Fundstelle: Größler,Eisleben 56
- Datierung: 1776
Fundstelle: v.Berg,PolR. VI 2 S. 662
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Markmeister (III)
Erklärung:
Aufsichtsbeamter im Warenhandel.
Wortbildungshinweis: zu
2Mark (III).
- Belegtext:
ein jeder marckmeister seiner hohen marckherrschafft ... den gewoehnlichen leiblichen eyd ... abzulegen [hat]
Datierung: 1742
Fundstelle: Moser,ForstArch. II 237
- Belegtext:
muessen ... alle kaufmannsgueter ... mit markzeichen versehen werden, als welches ... sowol von jedem meister, als von den geschwohrnen accisewaarenbeschauern, mark- und zeichenmeistern geschehen muß, und ohne welche sie nicht verkauft werden duerfen
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. III 165
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Markmeisteramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten