Wort davor: markmarkgleich

Markmeister
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Amtsperson.
bedeutungsverwandt: Märkermeister.

Markmeister (I)
Erklärung: oberster Beamter einer Markgenossenschaft, der für die ordnungsgemäße Nutzung der 1Mark (I 1) mit allen ordnungspolizeilichen und schiedsrichterlichen Funktionen zuständig ist.

Markmeister (II)
Erklärung: im städtischen Bereich Mitglied des Rats, das für Sicherheit und Ordnung im Gemeinwesen zuständig ist.
vgl. Marktmeister.
Markmeister (III)
Erklärung: Aufsichtsbeamter im Warenhandel.
Wortbildungshinweis: zu 2Mark (III).

Wort danach: Markmeisteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten