Wort davor: Markmal

Markmann
Wortklasse: Maskulinum

Markmann (I)
Erklärung: zum Schutz und zur Bewachung einer Grenzmark eingesetzte Person.

Markmann (I 1)
Erklärung: nur literarisch: wie Markgraf.
Markmann (I 2)
Erklärung: waffenfähiger Siedler.

Markmann (II)
Erklärung: wie Markgenosse.
Markmann (III)
Erklärung: für die Ordnung in einer 1Mark (I 1) zuständiger Beamter oder Markgenosse.

Wort danach: Markmanngut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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