Wort davor: Markkreuz

(Markkür)
Wortklasse: Femininum
Erklärung: das in einer 1Mark (I 1) geltende Recht.
Wortbildungshinweis: zu 1Kür (B I).

Wort danach: Marklach

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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