Wort davor: Markkote
Markkötter, Markenkötter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Inhaber einer Markkote, der gegenüber den vollberechtigten Markgenossen
geringere Rechte an der 1Mark (I 1) besitzt.
- Belegtext:
J.K. ist ein markekoter, vor seine personn eigenn, aber wief und kindere sein frei
Datierung: um 1550
Fundstelle: BildwWestf. 21
- Datierung: Anfang 17. Jh.
Fundstelle: JbGrafschMark 14 (1901) 121f.
- Datierung: 1719
Fundstelle: Möser,Phant.(Voigt) III 171
- Datierung: 1756
Fundstelle: Strodtmann 113
- Belegtext:
in der mark werden die genossen von mark-koettern, brinkliegern, heuerleuten und dergleichen zu gemeinen lasten und ehren nicht kommenden leuten wohl unterschieden
Datierung: 1768
Fundstelle: Möser,Osnabr.1 I 305
- Belegtext:
dafern sie [neubauer oder brinksitzer] aber markgerechtigkeit erlangt haben[, sind sie] als ganze markkötter anzusetzen
Datierung: 1786
Fundstelle: SammlVerordnHannov. I 296
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
jeder erb- und mark- auch sonst geringer koetter und kirchhoefer
Datierung: 1787
Fundstelle: v.Berg,PolR. VI 1 S. 647
- Belegtext:
die markkoetter sind ... keine urspruengliche markgenossen ... heutiges tages haben jedoch in den mehresten marken die markkoetter mit den uebrigen
genossen gleiche rechte, nur nicht zu gleichem antheile, sondern so: daß bald ihrer drey, bald viere ... auf ein volles erbe gerechnet werden
Datierung: 1799
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 319
- Belegtext:
die inhaber der viertelerben fuehren auch den besondern namen markkoetter
Datierung: 1803
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht II 73
Wort danach: Markköttergrund
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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