Wort davor: Markkote

Markkötter, Markenkötter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Inhaber einer Markkote, der gegenüber den vollberechtigten Markgenossen geringere Rechte an der 1Mark (I 1) besitzt.

Wort danach: Markköttergrund

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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