Wort davor: Markherr

Markherrschaft
Wortklasse: Femininum

Markherrschaft (I)
Erklärung: wie Markgrafschaft (I).

Markherrschaft (II)
Erklärung: die Person oder Körperschaft, der die Oberhoheit in einer 1Mark (I 1) zusteht, Markherr.
Markherrschaft (III)
Erklärung: die Oberhoheit in einer 1Mark (I 1) als Herrschaftsgewalt.

Wort danach: Markhlinc

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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