Wort davor: Markherr
Markherrschaft
Wortklasse: Femininum
Markherrschaft (I)
Erklärung:
wie Markgrafschaft (I).
- Belegtext:
der marggraff mit einer marckherrschafft [ist belachnot]
Datierung: 1493
Fundstelle: LibriFeud.(Pflantzm.) C IV
Markherrschaft (II)
Erklärung:
die Person oder Körperschaft, der die Oberhoheit in einer 1Mark (I 1) zusteht, Markherr.
- Belegtext:
ein jeder marckmeister seiner hohen marckherrschafft ... den gewoehnlichen leiblichen eyd ... abzulegen [hat]
Datierung: 1742
Fundstelle: Moser,ForstArch. II 237
- Belegtext:
die maerkergedinge, ... holzgerichte ... gehoeren der markherrschaft, und werden vom holzgrafen, obermaerker ... gehalten
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 85
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Markherrschaft (III)
Erklärung:
die Oberhoheit in einer 1Mark (I 1) als Herrschaftsgewalt.
- Belegtext:
hat jede gemeinde ... ihr markeigenthum, bestehend theils ... in privatgut, wovon blos die markherrschaft der gemeinde, das eigenthum aber sowohl als das nießungsrecht den einzelnen gemeindsgliedern zusteht
Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. I 426
Wort danach: Markhlinc
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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