Wort davor: Markhauptflecken

Markherr, Markenherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wer die Herrschaft über eine 1Mark (I 1) innehat, auch dessen Vertreter als Aufseher, Richter.
Wortbildungshinweis: zu 1Mark (I 1).

Wort danach: Markherrschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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