Wort davor: Markhauptflecken
Markherr, Markenherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wer die Herrschaft über eine 1Mark (I 1) innehat, auch dessen Vertreter als Aufseher, Richter.
Wortbildungshinweis: zu
1Mark (I 1).
- Belegtext:
wer es ..., das die margherren vnd die marglüt ducht vnd zu rath wurden, das man me margknecht [als zwei] bedörft, so mögen die margherren
me setzen mit der marglüt wissen vnd willen, die das ecker hulffen behutten
Datierung: 1432
Region/Autor/Textsorte:
Schwarzwald
Fundstelle: GrW. I 414
Faksimile
- Belegtext:
es soll ... kein inwoner dieser marck macht haben, eynichen schútzen oder banwarter zu bestellen, ... on sonder verwilligung der statt B. als die marckherren
Datierung: 1517
Fundstelle: ZGO. 1 (1850) 437
- Datierung: 1521
Fundstelle: SchlettstStR. 185
Faksimile
- Belegtext:
daß die eigenbehoerige in den freyen marken woll etwaß acquiriren koennen, davon sie dem markherren einen jaehrlichen canonem, unndt einen weinkauff endtrichten
Datierung: 1662
Fundstelle: Wigand,Minden II 298
- Datierung: 1705
Fundstelle: Culemann,MindenLV. 266
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
- Datierung: 1722?
Fundstelle: SchweizId. II 1536
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1735
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. II 119
- Datierung: 1745
Fundstelle: JbGrafschRavensb. 54 (1947) 139
- Belegtext:
das marckrecht ist ... der innbegriff der befugnissen, worzu der marckherr und die uebrigen einwohner der marck, welche die marckgenossen heissen, zur verbesserung und erhaltung
der gemeinen marck, und ihre durch das herkommen bestimmte abnutzung berechtiget sind, mit der gewalt, zu diesem endzwecke das noethige zu verordnen
Datierung: 1763
Fundstelle: Piper,MR. 49
- Belegtext:
die personen so zu einer marck gehoeren, sind der marckherr, obermaercker, und mit-obermaercker-herr, so dann die gemeine marckgenossen ... es giebt einzelne marckherren,
zu zeiten aber seynd deren etliche ... geistlichen und weltlichen standes
Datierung: 1771
Fundstelle: Cramer,Neb. 115 S. 345
- Belegtext:
waere der holzgraf markherr: so wuerde die pfandung durch einen frohnen geschehen. sie geschieht aber durch die mahlleute, welches gemeine maenner sind
Datierung: 1780
Fundstelle: Möser,Osnabr.1 I 15
Wort danach: Markherrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten