Wort davor: Markgrenze

Markgroschen
Wortklasse: Maskulinum

Markgroschen (I)
Erklärung: in Schlesien: Handänderungsgebühr bei Verkauf oder Erbfall.

Markgroschen (II)
Erklärung: eine Abgabe an die Kirche.

Wort danach: Markgrube

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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