Wort davor: Markgrenze
Markgroschen
Wortklasse: Maskulinum
Markgroschen (I)
Erklärung:
in Schlesien: Handänderungsgebühr bei Verkauf oder Erbfall.
- Belegtext:
an den marggroschen von den ersten angeldern sollen den herrn vorwaltern an stadt eines erbarn rathis drei teil, den gerichten der vierde teil folgen. von den vbrigen erbegeldern
aber sol der margkgroschen den gerichten alleine vorbleiben
Datierung: 1589
Fundstelle: Gierke,U. 73 S. 360
- Belegtext:
im lannde breuchlich, das den marggroschen die erbherrschaftenn vonn den anngeldern, aber die unnderthanen vonn den erbegeldernn zu empfahen pflegenn
Datierung: 1597
Fundstelle: Gierke,U. 73 S. 363
- Belegtext:
den auf und abzugk der erbherrschafft, so wohl den marckgroschen sollen beide theil zu gleich bezahlen
Datierung: 1605
Fundstelle: Gierke,U. 73 S. 177
- Belegtext:
die ... obmessigkheit, alsz silberzinnszen, zinnsgetreyde, pfarr-decem ..., straffen vnnd poenfalle, marggroschen ... halten wier vnnsz ... beuor
Datierung: 1652
Fundstelle: StArchBresl.
- Belegtext:
unlaugbar ist, daß das laudemium und marck-groschen unter die fructus jurisdictionis gehören
Datierung: 1738
Fundstelle: Gierke,U. 73 S. 274
- Belegtext:
der markgroschen ... ein name, welchen in Schlesien die kauf- und annehmelehen bey neu erkauften bauerngütern führet
Datierung: 1777
Fundstelle: Adelung III 369
Faksimile
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Markgroschen (II)
Erklärung:
eine Abgabe an die Kirche.
Wort danach: Markgrube
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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