Wort davor: markgräfer

Markgräfin
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Ehefrau oder Witwe eines Markgrafen, tw. auch als selbständige Regentin; Tochter eines Markgrafen.
sprachliche Erläuterung: auch mit den mittelniederländischen weiblichen Suffixen -nede und -nedinne sowie latinisiert; zur Glossierung vgl. AhdGlWB. 402 und zum Formenreichtum DiefenbGl. 349.

Wort danach: markgräfisch

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