Wort davor: Markgenossenschaft
Markgerechtigkeit, Markengerechtigkeit
Wortklasse: Femininum
Markgerechtigkeit (I)
Erklärung:
Rechtsordnung einer 1Mark (I 1) bzw. des Markwaldes.
bedeutungsverwandt:
Markordnung.
Markgerechtigkeit (II)
Erklärung:
Nutzungsrecht an der Allmende.
bedeutungsverwandt:
Märkerrecht (I).
- Belegtext:
der heurling auch ist schuldig, sich deß veldeß und treibens, wie auch ander markgerechtigkeit zu gebrauchen, zu enthalten
Datierung: 1619
Fundstelle: WestfLR. 121
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- Belegtext:
dass die von V. mit der that die markenpalen, damit die markengerechtigkeit vielleicht verdempfet mogte werden, theils hinabgehauwen, ... theils auch ganz und gar herausgerissen
Datierung: 1619
Fundstelle: Philippi,Erbexen2 174
- Belegtext:
wird allen und jedem marcken-erben bey verlüst seiner marckengerechtigkeit hiemit anbefohlen, sich in hacken des heydes und scharrung des laubes der marcken ordnung gemeeß zu betragen
Datierung: 1701
Fundstelle: Zierenberg,GevelsbMark 36
- Belegtext:
dafern sie [neubauer oder brinksitzer] aber markgerechtigkeit erlangt haben[, sind sie] als ganze markkötter anzusetzen
Datierung: 1786
Fundstelle: SammlVerordnHannov. I 296
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Markgerechtsame
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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