Wort davor: Markgelände

(Markgeld)
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Handänderungsgebühr, die beim Verkauf einer Liegenschaft an den Grundherrn abgeführt werden muß.
sprachliche Erläuterung: nur mittelniederländisch, zu 3Mark (I 1).
vgl. Ehrschatz, Handgeld (IV), Handlohn (I), Kaufgeld (VI), Lob (VII), Markzahl (I).

Wort danach: Markgemeinde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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