Wort davor: Märkerhäupter

Märkerherr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Obermärker einer 1Mark (I 1), der den Vorsitz im Märkerding hat, häufig ein Adliger, später auch der Landesherr, in großen Marken kann es mehrere M. geben.

Wort danach: Märkerhirte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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