Wort davor: Märkergedingzehrungkosten

Märkergelage
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Umtrunk oder Mahl der Märker (I) am Ende des Märkerdingtages.

Wort danach: Märkergerechtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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