Markenplatz
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Grundstück in einer 1Mark (I 1), das dem am Gemeineigentum Minder- oder Nichtberechtigten ( Markkötter)
zur Pacht überlassen wird.
vgl.
Markengewinn (I),
Markenpacht,
Markenstück.
Wort danach: Markenrichterei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten