Wort davor: Markeisen

marken
Wortklasse: Verb
sprachliche Erläuterung: ahd. marcôn, marchôn, as. markon, afries. merkia, ae. mearcian, die oberdeutsche Form marchen hält sich bis ins 19. Jh., vgl. auch die umgelautete Form merken, die im Hochdt. nur im Präsens sicher von marken zu unterscheiden ist; marken glossiert lat. definire, notare, destinare, estimare AhdGlWB. 402.

marken (I)
Erklärung: als rechtlich bindende Handlung an Stelle der Unterschrift ein Zeichen machen.

marken (II)
Erklärung: abgrenzen, eine Grenze festlegen, Grenzzeichen anbringen, setzen; miteinander marken ein Grundstück durch Grenzziehung aufteilen, nach etwas marken jm. bei der Grenzziehung zuteilen.
bedeutungsverwandt: malen (I 1), markern.
marken (III)
Erklärung: angrenzen.
marken (IV)
Erklärung: j.n auszeichnen, bestimmen.
marken (V)
Erklärung: j.n brandmarken (I).
marken (VI)
Erklärung: Tiere kennzeichnen.
marken (VII)
Erklärung: Waren zur Herkunftsfeststellung kennzeichnen.

marken (VIII)
Erklärung: im Altsächsischen: bestimmen, anordnen.
vgl. merken.
marken (IX)
Erklärung: beachten.

Wort danach: Markenbeerbte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten