Wort davor: 2Markbrief
3Markbrief
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu
2Marke.
3Markbrief (I)
Erklärung:
Arrestermächtigung, die die eigene Obrigkeit einem Bürger erteilt, der von Angehörigen einer fremden Rechtsgemeinschaft geschädigt wurde und dem vor deren Gericht sein Recht verweigert
worden war; im Gegensatz zum Kaperbrief erlaubt der Markbrief eine Beschlagnahme von Schiffen und Gütern nur in der Höhe der Schädigung.
Sachhinweis:
HRG.1 III 298.
3Markbrief (II)
Erklärung:
im 18. Jh. wie Kaperbrief.
- Belegtext:
so hain ich hijr van unsen kouffluden gehoirt, wie Roissenkrantz kummer, he mit synen mirkbreven in Selant gedain hadde, untslagen ind affgestalt ys, want sij geyne breiff van myrcken dencken zozolaissen
Datierung: 1462
Fundstelle: HansUB. VIII 740
- Belegtext:
nur die von der landesherrschaft mit markbriefen versehene schiffe duerfen in kriegszeiten kaperey treiben, oder sie werden als seeraeuber bestraft
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. III 74
[weitere Angaben: ebd. 110]
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
mark-briefe ... vollmachten zu seeraeubereien, welche denjenigen privat-personen im kriege ertheilt werden, die um erlaubniß beim staate nachsuchen, schiffe auszuruesten, um
den feind und dessen kauffahrtheischiffe anzufallen und seinem handel mit neutralen maechten abbruch zu thun
Datierung: 1832
Fundstelle: Schlössing,KaufmWB. 213
Wort danach: Markbroc
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten