Wort davor: 2Markbrief

3Markbrief
Wortklasse: Maskulinum
Wortbildungshinweis: zu 2Marke.

3Markbrief (I)
Erklärung: Arrestermächtigung, die die eigene Obrigkeit einem Bürger erteilt, der von Angehörigen einer fremden Rechtsgemeinschaft geschädigt wurde und dem vor deren Gericht sein Recht verweigert worden war; im Gegensatz zum Kaperbrief erlaubt der Markbrief eine Beschlagnahme von Schiffen und Gütern nur in der Höhe der Schädigung.
Sachhinweis: HRG.1 III 298.

3Markbrief (II)
Erklärung: im 18. Jh. wie Kaperbrief.

Wort danach: Markbroc

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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