Wort davor: Marchfall

Marchfutter
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: das in der rechtshistorischen Literatur heimisch gewordene Wort bezeichnet eine ursprünglich in Grenzmarken übliche regelmäßige, dem Landesherrn zustehende Verteidigungsabgabe in Hafer oder Geld für die Versorgung von Pferden.
bedeutungsverwandt: Marchmutt (I).
vgl. Burgfutter, Burgkorn, Landpfennig.

Wort danach: Marchfutteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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