Wort davor: Manufaktor
Manufaktur
Wortklasse: Femininum
Manufaktur (I)
Erklärung:
Gewerbezweig, Handwerk.
Manufaktur (II)
Erklärung:
handwerklich hergestellte (meist Textil- und Kurz-)Ware.
Manufaktur (III)
Erklärung:
(staatliches) Handelsunternehmen für die Manufaktur (II); Fabrik.
- Datierung: 1688 uö.
Fundstelle: Schulz,FremdWB. II 72
- Belegtext:
verordnen ..., daß die waaren aus vorberuehrten manufacturen, so die manufacturiers auswaerts verschicken ..., von zoll, accise und andern unpflichten ... frey ... seyn
Datierung: 1689
Fundstelle: CCMarch. V 2 Sp. 188
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
manufacturen und fabriquen so an keine innung gebunden sind
Datierung: 1767
Fundstelle: CAug. III 3 Sp. 944
Wort danach: Manufakturakzise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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