Wort davor: Mantelherr

Mantelkind
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: vorehelich geborenes Kind, das bei der späteren Eheschließung der Eltern von der Mutter (seltener: vom Vater) unter den Mantel genommen und damit legitimiert wird.
vgl. adfatimire, bemänteln (I), Bemäntelung, Buchkind, Kind (II 1 b), Lieb(s)kind (I), Mantel (V 5 c).
Sachhinweis: HRG.1 III 255-258 (Literatur).

Wort danach: mänteln

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