Wort davor: Mantelger

Mantelgriff
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: Fachterminus des 18. Jahrhunderts.
Wortbildungshinweis: zu Mantel (V 1).

Mantelgriff (I)
Erklärung: rechtssymbolische Handlung insbesondere als Zeichen der Bekräftigung.
vgl. Handschlag (III 1), Handschlag (III 3).
Sachhinweis: HRG.1 III 254f. u. IV 1095f.

Mantelgriff (I 1)
Erklärung: im jüdischen Recht allgemein gebräuchlich zur Bestätigung von familien- oder privatrechtlichen Verträgen.

Mantelgriff (I 2)
Erklärung: im Lehnrecht bei der Gesamtbelehnung.
vgl. Mantelger.
Wortbildungshinweis: zu Mantel (V 1 a).
Mantelgriff (I 3)
Erklärung: in Frankfurt aM. bei Besitzübertragungen.
Mantelgriff (II)
Erklärung: die darüber ausgestellte Urkunde.
sprachliche Erläuterung: übertragen von M. (I).

Wort danach: Mantelherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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