Wort davor: Mantelger
Mantelgriff
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung:
Fachterminus des 18. Jahrhunderts.
Wortbildungshinweis: zu
Mantel (V 1).
Mantelgriff (I)
Erklärung:
rechtssymbolische Handlung insbesondere als Zeichen der Bekräftigung.
vgl.
Handschlag (III 1),
Handschlag (III 3).
Sachhinweis:
HRG.1 III 254f. u. IV 1095f.
Mantelgriff (I 1)
Erklärung:
im jüdischen Recht allgemein gebräuchlich zur Bestätigung von familien- oder privatrechtlichen Verträgen.
- Datierung: 1726
Fundstelle: Friedenberg,TractJurPract. I 1 S. 204
- Belegtext:
mantelgriff, ist bey den jueden eine art der hoechsten betheurung, die sie fester als einen handschlag oder eydschwur halten
Datierung: 1739
Fundstelle: Zedler XIX 1102
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1742
J.G. Heineccius, Verm. Anmerckungen ... (Berlin 1742) 1
[weitere Angaben: Adoption]
- Belegtext:
[ist] der mantel-griff bey ihnen ... bey allen contracten, cessionen und ubergaben gebraeuchlich
Datierung: 1742
J.G. Heineccius, Verm. Anmerckungen ... (Berlin 1742) 14
- Datierung: 1754
Fundstelle: Pufendorf IV 328
- Belegtext:
was ein juode durch einen ehebrif oder sogenannten stores-brief mit dem mantelgriffe und in beiseyn der darzu verordneten zeugen ... sich verbindlich gemachet, ... kan derselbe auf keinerlei weise wieder aendern
Datierung: 1758
Fundstelle: Estor,RGel. II 33
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- Datierung: 1768
Fundstelle: Cramer,Neb. 96 S. 83
- Belegtext:
es sind ... vor uns gekommen die brueder N .N. ... und haben zu uns gesagt: seyd unser glaubwuerdige zeugen, und nehmet von uns in rechtmaeßigen besitz durch den mantelgrif
Datierung: 1778
Fundstelle: Mendelssohn,Ritualges. 252
[weitere Angaben: ebd. 265]
- Belegtext:
[Überschrift:] von der wirkung des mantelgriffs bei contracten unter den juden
Datierung: 1818
Fundstelle: Hagemann,PractErört. VI 207
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
der mantelgriff verwandelt daher ein pactum nudum in einen verbindlichen contract ... er ist bei allen schriftlichen contracten unter den juden ... ueblich
Datierung: 1818
Fundstelle: Hagemann,PractErört. VI 208
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Mantelgriff (I 2)
Erklärung:
im Lehnrecht bei der Gesamtbelehnung.
vgl.
Mantelger.
Wortbildungshinweis: zu
Mantel (V 1 a).
- Belegtext:
mantel-griff ... so oft bey lehns-empfaengnissen die chur- und fuerstlichen abgesandten die lehns-pflicht ablegen, der naechsten hohen verwandten und mitbelehnten gesandte jenen an den mantel greiffen
Datierung: 1742
J.G. Heineccius, Verm. Anmerckungen ... (Berlin 1742) 17
Mantelgriff (I 3)
Erklärung:
in Frankfurt aM. bei Besitzübertragungen.
- Belegtext:
[Marg.:] was der mantelgriff bedeute?
Datierung: 1731
Fundstelle: AnmFrankfRef. 305
- Belegtext:
mantelgriff, vermittelst dessen bei der waehrschaftsleistung der verkaeufer eines liegenden gutes aus dem besitze, und der kaeufer in den besitz desselben, durch den regierenden
aelteren ... buergermeister gesetzt worden sind ... das wort mantelgriff ... ist ... entstanden, weil sowohl der verkaeufer als kaeufer ... den untersten theil des mantels,
womit in der vorzeit der aeltere ... buergermeister bekleidet gewesen, mit der rechten hand angreifen mußten
Datierung: 1824
C.L. Franck, Geschichtl. Darstellung des Währschafts- ... Wesens (Frankfurt/Main 1824) 18f.
Mantelgriff (II)
Erklärung:
die darüber ausgestellte Urkunde.
sprachliche Erläuterung:
übertragen von M. (I).
- Belegtext:
wann ein juedisches weib etwas bewilliget, so muß solches sie bei dem juden-rabiner bekennen, und zu bestaetigung dessen, greiffet sie ihm an den saum des mantels, und alsdann wird darueber ein schrifftliches
instrumentum nach juedischem brauch außgefertiget, welches der mantel-grieff genennet wird
Datierung: 1726
Fundstelle: Friedenberg,TractJurPract. I 1 S. 206
- Datierung: 1727
Fundstelle: Friedenberg,TractJurPract. I 1 S. 205
[weitere Angaben: ebd. II 1 S. 55]
- Datierung: 1738
Fundstelle: Friedenberg,TractJurPract. I 1 S. 204
Wort danach: Mantelherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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