Wort davor: Mantel

Mantelabreißen
Wortklasse: subst.Infinitiv
Erklärung: Straftat in Zsh. mit einem Notzuchtdelikt.
Wortbildungshinweis: zu abreißen (I), Mantel (V 3).

Wort danach: Mantelfallen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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