Mantelabreißen
Wortklasse: subst.Infinitiv
Erklärung:
Straftat in Zsh. mit einem Notzuchtdelikt.
Wortbildungshinweis: zu
abreißen (I),
Mantel (V 3).
Wort danach: Mantelfallen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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