Wort davor: Mannzinslehen

Mannszucht
Wortklasse: Femininum

Mannszucht (I)
Erklärung: die das Leben der vollberechtigten Mitglieder einer Gemeinde regelnde Rechtsordnung.
vgl. 1Mann (I 5), Mannzicht.

Mannszucht (II)
Erklärung: durch die Mannszucht (I) angestrebter Zustand der allgemeinen Ordnung.
Mannszucht (III)
Erklärung: militärische Disziplin.

Wort danach: Mannzüchtling

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten