Wort davor: Mannswort

Mannzahl
Wortklasse: Femininum

Mannzahl (I)
Erklärung: eine bestimmte Anzahl von Personen, insbes. die Zahl der (bewaffneten) Teilnehmer an einer Unternehmung (Kriegszug, Fehde) als Grundlage für die Verteilung von Lasten oder Gewinn.
vgl. Markzahl (I).

Mannzahl (II)
Erklärung: übertragen von I: der auf eine Person entfallende Anteil einer Sach- oder Geldzahlung; auch Zahlungsverpflichtung?
vgl. Meinzahl.
Mannzahl (III)
Erklärung: Appell, Überprüfung der Anwesenheit von dazu verpflichteten Personen in einer Gerichtsversammlung oder beim Militär.
Mannzahl (IV)
Erklärung: Mannzahl haben 'das Recht besitzen, die Mannzahl (III) abzuhalten'?
Mannzahl (V)
Erklärung: die Größe eines Mannes als Maßangabe.

Wort danach: Mannzahlausschreibung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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