Wort davor: Mannvolktracht
Mannsvorteil
Wortklasse: Maskulinum
Mannsvorteil (I)
Erklärung:
im (meist adligen) Erbrecht die Besserstellung des männlichen Erben gegenüber der weiblichen Erbin.
- Belegtext:
[die Edelmannsfreiheit] besteht hauptsaechlich ... bey successionen in dem sogenannten mannsvortheil und ausschließung der toechter von vaeter- muetter- und bruederlichen verlassenschaft
Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 440
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- Belegtext:
der mannsvortheil, vermoege dessen der aelteste manns-erbe einen gewissen antheil des freien aelterlichen vermoegens nach familien-vertraegen oder richterlichen bestimmungen zum voraus fordern kann, erloescht
Datierung: 1808
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I 285
Mannsvorteil (II)
Erklärung:
Erbanteil des Mannserben auf Grund des Mannsvorteils
(I) ohne Anrechnung auf die Gesamterbschaft.
Wort danach: Mannwahrheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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