Wort davor: Mannvolktracht

Mannsvorteil
Wortklasse: Maskulinum

Mannsvorteil (I)
Erklärung: im (meist adligen) Erbrecht die Besserstellung des männlichen Erben gegenüber der weiblichen Erbin.

Mannsvorteil (II)
Erklärung: Erbanteil des Mannserben auf Grund des Mannsvorteils (I) ohne Anrechnung auf die Gesamterbschaft.

Wort danach: Mannwahrheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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