Wort davor: Mannsuntertan

(Mannurteil)
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Spruch eines Manngerichts (I).
sprachliche Erläuterung: nur mittelniederländisch.

Wort danach: Mannverheiratete

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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