Wort davor: Mannsteurer
Mannsstift
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
kirchenrechtlich ursprünglich eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Vereinigung von männlichen Geistlichen (meist adliger Herkunft) zum gemeinsamen Leben nach religiösen Grundsätzen,
Kapitel (III 2), häufig mit der Funktion der Pfründenverwaltung.
- Belegtext:
gleich wie u.g.h. nicht bedacht sind, die mansstifter in abgang kommen zu lassen
Datierung: 1564
Fundstelle: AnnNassau 39 (1909) 137
- Datierung: 1744
Fundstelle: CCMarch. II. Cont. 183
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
wird zuweilen die pfründe ... einer frauensperson auf ein mannsstift ertheilet
Datierung: 1784
Fundstelle: Bonelli,Panisbriefe 11
- Belegtext:
wollen wir ... das recht unserer mannsstifter, deputirte in diese [zweite Stände-]kammer zu schicken, aufrecht erhalten
Datierung: 1832
Region/Autor/Textsorte:
Hannover
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 343
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Wort danach: Mannstoffel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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