Wort davor: Mannsteurer

Mannsstift
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: kirchenrechtlich ursprünglich eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Vereinigung von männlichen Geistlichen (meist adliger Herkunft) zum gemeinsamen Leben nach religiösen Grundsätzen, Kapitel (III 2), häufig mit der Funktion der Pfründenverwaltung.

Wort danach: Mannstoffel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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